Barrierefreiheitserklärung

Die Bundespensionskasse AG ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-GesetzWZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://bundespensionskasse.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

  • Wir verlinken zu vielen PDF-Dokumenten, auch von anderen Websites. Es liegt leider nicht in unserer Möglichkeit, diese barrierefrei anzubieten. Manche PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht getaggt, was die Nutzung für Screenreader-Benutzer erschweren kann. Dadurch ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) derzeit nicht erfüllt.
  • Die auf unserer Webseite eingebunden Videos verfügen derzeit weder über Untertitel noch über Audiodeskriptionen. Die nachträgliche Erstellung dieser barrierefreien Alternativen für die bestehenden Videoinhalte stellt für uns aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Dadurch sind insbesondere die WCAG-Erfolgskriterien 1.2.1 (Reine Audio- und Videoinhalte), 1.2.2 (Untertitel für aufgezeichnete Videos) und 1.2.5 (Audiodeskription für aufgezeichnete Videos) derzeit nicht vollständig erfüllt.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im Jänner 2026 auf Grundlage einer von gugler* MarkenSinn vorgenommenen Bewertung erstellt.

Als Stichprobe wurden überprüft:

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf der Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden: zur Kontaktseite

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

letzte Aktualisierung: 14. Jänner 2026