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Was ist eine Pensionskasse?

Pensionskassen sind privatwirtschaftliche Dienstleistungsunternehmen. Sie setzen für Dienstgeber Pensionszusagen um und sorgen – unter staatlicher Aufsicht – dafür, dass ergänzend zum allgemeinen staatlichen Pensionssystem Zusatzpensionen ausgezahlt werden. Anders als das staatliche Vorsorgesystem basieren die Pensionskassenleistungen nicht auf einem Umlageverfahren, sondern auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Es können daher nur jene Leistungen erbracht werden, die auf Grund von Beiträgen für einen bestimmten Berechtigten finanziert wurden und die sich auf Basis der erwirtschafteten Ergebnisse der Pensionskasse (genauer: der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft) errechnen. Die gesetzlichen Grundlagen (Betriebspensions- und Pensionskassengesetz, beide aus 1990), regeln die Produktgestaltung und die organisatorische Tätigkeit der Pensionskasse. Überwacht wird die Tätigkeit der Pensionskassen unter anderem von der Finanzmarktaufsichtsbehörde. 

Wie funktioniert eine Pensionskasse?

Die Basis Ihrer Zusatzpension ist ein Kollektivvertrag, der zwischen dem Bund und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst abgeschlossen wurde. Der Kollektivvertrag ist für DienstnehmerInnen des Bundes und für LandeslehrerInnen anwendbar.

Ihr Dienstgeber hat gemeinsam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst die Bundespensionskasse als Partner für Ihre Zusatzpension gewählt.

Der Dienstgeber hat sich im Rahmen des Kollektivvertrages zur regelmäßigen Zahlung von Dienstgeberbeiträgen in einer bestimmten Höhe an die Bundespensionskasse verpflichtet. Zusätzlich zu den Dienstgeberbeiträgen können DienstnehmerInnen freiwillige Eigenbeiträge einzahlen. Die Bundespensionskasse verwaltet und veranlagt diese Beiträge und erbringt Leistungen direkt an die Begünstigten bzw. deren versorgungsberechtigte Hinterbliebenen.  Die Höhe der (zukünftigen) Zusatzpension ergibt sich - neben weiteren Faktoren wie z.B. dem Pensionsantrittsalter und dem Veranlagungsergebnis - hauptsächlich aus den eingezahlten Beiträgen. Derartige Lösungen werden als „beitragsorientierte Pensionskassenlösungen“ bezeichnet.

Einzahlung durch Dienstgeber und eventuell Dienstnehmer, Veranlagung und Auszahlung von Beiträgen an die Bundespensionskasse.

Die Verwaltung und Veranlagung des Pensionskapitals erfolgt in einer so genannten Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG), die vermögensrechtlich von der Bundespensionskasse getrennt ist. Die Bundespensionskasse veranlagt das Vermögen am Kapitalmarkt und verwaltet die Ansprüche der begünstigten DienstnehmerInnen und der PensionistInnen auf einem persönlichen Konto. Das aus Dienstgeber- und allfälligen Eigenbeiträgen finanzierte Pensionskapital ist Basis für die (zukünftige) Zusatzpension (Kapitaldeckungs­verfahren). Um die Sicherheit in der VRG für das zu verwaltende Vermögen zu gewährleisten, sieht das Pensionskassengesetz (PKG) spezielle Veranlagungsvorschriften sowie vielseitige Kontrollen vor.

Was ist ein beitragsorientiertes Pensionskassenmodell?

Die Beiträge  des Dienstgebers und die möglichen Eigenbeiträge sind im Kollektivvertrag festgelegt.

Diese Beiträge werden im Rahmen einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft am Kapitalmarkt veranlagt. Den Vorteil guter Börsen- bzw. Veranlagungsjahre, aber auch das Risiko schlechter Börsen- bzw. Veranlagungsjahre trägt die/der DienstnehmerIn bzw. die/der Hinterbliebene. Ebenso trägt die/der DienstnehmerIn die versicherungstechnischen Risken; diese sind – vereinfacht gesagt – die Änderungen jener Faktoren, die den durch die Pensionskasse zu verwendenden Rechnungsgrundlagen zugrunde liegen (z.B. gestiegene Lebenserwartung, geänderte Annahmen hinsichtlich des Eintritts einer Hinterbliebenenpension, Abweichungen von diesen statistischen Annahmen). Aus diesen Gründen wird keine bestimmte Pensionskassenleistung garantiert, sondern können vielmehr die (zukünftigen) Zusatzpensionen der Bundespensionskasse steigen, gleich bleiben oder auch sinken.

Zuschüsse seitens des Staates, des Dienstgebers oder von dritter Seite sind nicht vorgesehen.

Wer ist die Bundespensionskasse?

Die Bundespensionskasse Aktiengesellschaft ist eine betriebliche Pensionskasse gemäß Pensionskassengesetz und steht im Eigentum der Republik Österreich. In der Bundespensionskasse wird das Modell der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit gelebt. Der Aufsichtsrat ist paritätisch aus VertreterInnen des Eigentümers und der Begünstigten (vertreten durch die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) zusammengesetzt.

Die Bundespensionskasse übernimmt die Verwaltung und Veranlagung der Pensionskassenmodelle der DienstnehmerInnen des Bundes, der Landes­lehrerInnen und von Beschäftigten weiterer Dienstgeber im Bereich des Bundes. Ziel der Bundespensionskasse ist, im Interesse der Begünstigten das Pensionskapital bestmöglich zu veranlagen.

Wer sind meine Ansprechpartner für Fragen?

Eine Vielzahl an Antworten finden Sie direkt auf den Internetseiten und in den Informationsunterlagen der Bundespensionskasse.

Für darüber hinausgehende Fragen zu der von Ihrem Dienstgeber eingerichteten zusätzlichen Vorsorge bei der Bundespensionskasse stehen Ihnen Ihr Dienstgeber, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sowie die Mitarbeiter in unserem Servicecenter gerne für Auskünfte und Erklärungen zur Verfügung.

Bundespensionskasse Servicecenter

Traungasse 14-16, 1030 Wien
Mo.- Do. 9.00 h – 16.00 h
Fr. 9.00 h – 14.00 h
per Mail: servicecenter(at)bundespensionskasse.at
oder unter der Telefonnummer 01/503 07 41 – 1990
bzw. Faxnummer 01/503 07 41 – 1955