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Veranlagungsphilosophie

Die generelle Steuerung des Vermögens der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft erfolgt über die Definition der Benchmark. Dabei wird den Zielen eines ausgewogenen Risiko- und Renditeverhältnisses und Einhaltung der internen Grenzen und gesetzlichen Vorschriften gleichermaßen Rechnung getragen.

Der Veranlagungsmix der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft verbindet unterschiedliche Assetklassen und -instrumente, wodurch das Gesamtrisiko verringert wird.

Die Vermögensverwaltung der Bundespensionskasse kann von der Benchmark in einem vorgegebenen Ausmaß taktisch abweichen. Dabei ist die Einhaltung der Risikolimite auf jeden Fall bindend. Die Veranlagung darf nur durch fachlich geeignete Personen erfolgen. Die Veranlagung muss so erfolgen, dass die Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Vermögens stets gewährleistet ist.

Die Ergebnisse der Vermögensveranlagung werden laufend beobachtet. Als Vergleichsgrößen werden weitgehend marktübliche Indizes verwendet, die die generelle Kapitalmarktentwicklung abbilden. Die Benchmark wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls den Kapitalmarkt­verhältnissen angepasst.

Unsere Grundsätze der Veranlagungspolitik finden sie hier.

Insgesamt veranlagte die Bundespensionskasse AG per 31. Dezember 2023 über 1,3 Mrd. Euro für die Begünstigten.