Eine Pensionskasse hat die Funktion, Begünstigten Zusatzpensionen zuzusagen und Zusatzpensionen an PensionistInnen bzw. Hinterbliebene auszuzahlen. Damit ist die Entgegennahme von Beiträgen und nach Abzug der Versicherungssteuer und Verwaltungskosten die Veranlagung dieser Beiträge am Kapitalmarkt verbunden.
Grundsätzlich werden die Begünstigten eines Dienstgebers in einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) der Pensionskasse verwaltet bzw. deren Guthaben darin veranlagt. Eine VRG ist eine Verwaltungseinheit, die über den Bestand der Begünstigten die veranlagungs- und versicherungstechnischen Risken untereinander aufteilt.
Die Veranlagung des Vermögens erfolgt nach dem „allgemeinen Vorsichtsprinzip“. Dabei wird u.a. darauf geachtet, dass das Vermögen zum größtmöglichen Nutzen der Berechtigten veranlagt wird und die Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität dieses Vermögens gewährleistet ist. Eine Mindestertragsgarantie ist daher nicht notwendig und auch nicht vorgesehen.
Die Veranlagung unterliegt den Vorschriften des Pensionskassengesetzes (PKG).
Im Sinne einer effizienten und transparenten Erfolgskontrolle werden die Ergebnisse der Veranlagung laufend überprüft, analysiert und in den Gremien der Bundespensionskasse berichtet und diskutiert. Die generelle Steuerung des Portefeuilles in der VRG erfolgt über die Benchmark (= strategischer Veranlagungsmix). Dabei ist sowohl auf Ertragsziele als auch auf die Vorgaben aus dem Risikomanagement Rücksicht zu nehmen. Die Vermögensverwaltung der Bundespensionskasse kann von den Benchmarkvorgaben in einem vorgegebenen Ausmaß taktisch abweichen, wobei jedenfalls Risikolimite zu beachten sind.
Der Veranlagungsmix der VRG verbindet unterschiedliche Assetklassen und -instrumente, wodurch das Gesamtrisiko verringert wird.
Die Bundespensionskasse ist bestrebt ethischen, ökologischen und/oder sozialen Kriterien Rechnung zu tragen.
Der Großteil der Vermögenswerte (Wertpapiere, Fondsanteile, Barmittel, sonstige Vermögenswerte) wird in einem Spezialfonds gemäß Investmentfondsgesetz gehalten, dessen Fondsmanager die Bundespensionskasse ist. Die VRG ist auf Basis ihrer Vermögensallokation an diesem Spezialfonds beteiligt.
Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat der Bundespensionskasse zumindest vierteljährlich Bericht.
Die Berechnung der ausgewiesenen Performance erfolgt auf Basis der Methode der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB) für Pensionskassen.