Ihr Eigenbeitrag - wählen Sie die Höhe nach Ihren Bedürfnissen

Der Dienstgeber leistet einen laufenden Beitrag in Höhe von 0,75 % der Bezüge, die in etwa jenen Teilen der Monatsbezüge samt Sonderzahlungen entsprechen, für die Beiträge in die staatliche Pensionsvorsorge geleistet werden (Details siehe § 6 Z 3 Kollektivvertrag). Zusätzlich übernimmt der Dienstgeber die gesetzliche Versicherungssteuer von 2,5 % für seinen Beitrag.

Für die Erhöhung dieser Beiträge durch Eigenbeiträge haben sie folgende Möglichkeiten:

oder

Für beide Varianten gilt: Wollen Sie derzeit keine Eigenbeiträge leisten, besteht kein Handlungsbedarf und Sie müssen in diesem Fall keine Erklärung abgeben! 

Wie viel Zusatzpension entsteht in etwa alleine aus zusätzlichen Eigenbeiträgen?
Nachstehend finden Sie einen groben Überblick, sofern Sie jährlich 1.000,- Euro prämiengeförderte Eigenbeiträge leisten. Selbstverständlich kann auch ein geringerer Betrag eingezahlt werden.

Berechnungsbasis: Februar 2025
Jährlicher Eigenbeitrag
(bis zum beispielhaft angenommenen Pensionsantrittsalter von 65 Jahren)
1.000 €
ab Alter
(beispielhaft angenommener Zahlungsbeginn)
20 Jahre25 Jahre30 Jahre35 Jahre40 Jahre45 Jahre50 Jahre
Pensionskapital aus Eigenbeiträgen*
(zum beispielhaft angenommenen Pensionsantrittsalter von 65 Jahren)
83.746 €69.239 €56.418 €45.085 €35.068 €26.215 €18.390 €
Jährliche Alterspension aus Eigenbeiträgen*
(zum beispielhaft angenommenen Pensionsantrittsalter von 65 Jahren)
3.533 €2.944 €2.419 €1.951 €1.532 €1.158 €821 €

Hinweis: Diese Zusatzpension ist steuerfrei.

*) Die staatlichen Prämien wurden im angeführten Pensionskapital bzw. in der Alterspension in dieser Hochrechnung mit berücksichtigt. Das jährliche (Veranlagungs-)Ergebnis wurde in Höhe von 2,5 Prozent angenommen. Ihre tatsächliche Leistung aus der Bundespensionskasse kann aus verschiedenen Gründen von dieser Hochrechnung – auch stark – abweichen.

Für weitere Berechnungen Ihrer Zusatzpension steht Ihnen der Pensionskassenrechner zur Verfügung. Damit können Sie Ihren Pensionsantrittszeitpunkt für die Berechnung individuell wählen und Annahmen für den Veranlagungserfolg treffen sowie die Auswirkungen unterschiedlicher Annahmen sehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zu Berechnungen mit unterschiedlichen zukünftigen Eigenbeiträgen oder Beiträgen des Dienstgebers und unterschiedlicher Beitragsanpassung.