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Ihr Eigenbeitrag - wählen Sie die Höhe nach Ihren Bedürfnissen
Der Dienstgeber leistet einen laufenden Beitrag in Höhe von 0,75 % der Bezüge, die in etwa jenen Teilen der Monatsbezüge samt Sonderzahlungen entsprechen, für die Beiträge in die staatliche Pensionsvorsorge geleistet werden (Details siehe § 6 Z 3 Kollektivvertrag). Zusätzlich übernimmt der Dienstgeber die gesetzliche Versicherungssteuer von 2,5 % für seinen Beitrag.
Für die Erhöhung dieser Beiträge durch Eigenbeiträge haben sie folgende Möglichkeiten:
- Fixbeitrag: der Eigenbeitrag als Fixbetrag in Euro
Legen Sie einen beliebigen Eigenbeitrag in Euro pro Jahr fest, maximal jedoch 1.000,- Euro jährlich (wird in monatlichen Raten von den Bezügen einbehalten). Wichtig: Dieses Modell setzt voraus, dass Sie einen Prämienantrag „Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988“ stellen und diesen Antrag gleichzeitig mit Ihrer Erklärung zur Leistung von Eigenbeiträgen abgeben.
oder
- Variante prozentueller Beitrag: der Eigenbeitrag bemisst sich in Prozent des Dienstgeberbeitrags
mit folgenden Möglichkeiten: 100 %, 75 %, 50 %, 25 %. Ihr Eigenbeitrag passt sich somit dem Beitrag Ihres Dienstgebers und der laufenden Entwicklung der Bezüge an. Wir empfehlen einen Prämienantrag „Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988“ zu stellen und diesen Antrag gleichzeitig mit Ihrer Erklärung zur Leistung von Eigenbeiträgen abzugeben.
Für beide Varianten gilt: Wollen Sie derzeit keine Eigenbeiträge leisten, besteht kein Handlungsbedarf und Sie müssen in diesem Fall keine Erklärung abgeben!
Wie viel Zusatzpension entsteht in etwa alleine aus zusätzlichen Eigenbeiträgen?
Nachstehend finden Sie einen groben Überblick, sofern Sie jährlich 1.000,- Euro prämiengeförderte Eigenbeiträge leisten. Selbstverständlich kann auch ein geringerer Betrag eingezahlt werden.
Für weitere Berechnungen Ihrer Zusatzpension steht Ihnen der Pensionskassenrechner zur Verfügung. Damit können Sie Ihren Pensionsantrittszeitpunkt für die Berechnung individuell wählen und Annahmen für den Veranlagungserfolg treffen sowie die Auswirkungen unterschiedlicher Annahmen sehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zu Berechnungen mit unterschiedlichen zukünftigen Eigenbeiträgen oder Beiträgen des Dienstgebers und unterschiedlicher Beitragsanpassung.