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Steuerbegünstigung für Ihre Eigenbeiträge

Prämienmodell
Unabhängig von der gewählten Variante, die Höhe der Eigenbeiträge festzulegen, können Sie für Ihre Eigenbeiträge eine staatliche Prämie in Anspruch nehmen. Diese beträgt je nach Kapitalmarktsituation zwischen 4,25 % und 6,75 % p.a. (für 2024: 4,25 %). Jährlich können maximal 1.000,-- Euro Eigenbeitrag pro Person mit dieser Prämie gefördert werden. Die Prämie wird als zusätzlicher Eigenbeitrag für Ihre Pensionsvorsorge in der Bundespensionskasse verwendet.

Das spricht für das Prämienmodell mit staatlicher Förderung:

  • Die staatliche Prämie erhöht jährlich Ihr Pensionskapital bei der Bundespensionskasse und damit Ihre Zusatzpension.
  • Die Abwicklung erfolgt unkompliziert durch die Bundespensionskasse.
  • lebenslange steuerfreie Zusatzpension aus Ihren prämiengeförderten Eigenbeiträgen
  • Diese staatliche Prämie für Ihre Eigenbeiträge können Sie zusätzlich zu einer staatlichen Prämie im Rahmen der privaten „prämiengeförderten Zukunftsvorsorge“ gem. § 108g EStG in Anspruch nehmen, d.h. beide Förderungen können nebeneinander genutzt werden.

Erforderlich ist ein Prämienantrag nach § 108a.

Tipp: Liegt Ihr jährlicher Dienstgeberbeitrag derzeit unter 1.000,-- Euro, können Sie im Rahmen des Prämienmodells dennoch bis zu 1.000,-- Euro einzahlen und die staatliche Förderung voll ausschöpfen (im Formular „Eigenbeiträge an die Bundespensionskasse“ in der Variante "Fixbeitrag" 1.000,-- Euro ankreuzen).

Falls Sie bereits früher einen Prämienantrag nach § 108a für eine andere damit geförderte Vorsorge gestellt haben (z.B. für einen Pensionsinvestmentfonds), können Sie für den auf 1.000,-- Euro noch fehlenden Betrag die Prämie für Ihre Eigenbeiträge beantragen.

Tipp: Die prämiengeförderte Vorsorge für Ihre Eigenbeiträge können Sie zusätzlich zu einer privaten prämienbegünstigten Zusatzvorsorge (Förderung nach § 108g EStG) nutzen.

Kommt es bei Pensionierung oder (sonstiger) Beendigung des Dienstverhältnisses an Stelle einer Zusatzpension zu einer Einmalzahlung, hat die Bundespensionskasse sämtliche Prämien an das Finanzamt zurück zu erstatten. Die Veranlagungserträge aus dieser Prämie bleiben Ihnen jedoch erhalten. Eine Einmalzahlung erhalten Sie nur, wenn Ihr Pensionskapital oder der Anspruch bei Ausscheiden 15.600,-- Euro (Stand 2024) nicht übersteigt. Für diese Wertgrenze werden sowohl die Beiträge Ihres Dienstgebers als auch eventuelle Eigenbeiträge (und deren Entwicklung durch Verzinsung etc.) zusammengerechnet.

Tipp: Prämiengeförderte Eigenbeiträge sind speziell dann attraktiv, wenn Sie an einer steuerbegünstigten laufenden Zahlung einer Zusatzpension interessiert sind.

Sonderausgabenmodell (auslaufend - Beantragung letztmalig für das Kalenderjahr 2020 möglich)
Die Bundespensionskasse empfiehlt Begünstigten, die bisher Eigenbeiträge im Sonderausgabenmodell geltend gemacht haben, den Umstieg auf das Prämienmodell, siehe oben.