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Ihr Eigenbeitrag - wählen Sie die Höhe nach Ihren Bedürfnissen

Der Dienstgeber leistet einen laufenden Beitrag in Höhe zwischen 0,75 % und max. 10 % der Bezüge, die in etwa jenen Teilen der Monatsbezüge samt Sonderzahlungen entsprechen, für die Beiträge in die staatliche Pensionsvorsorge geleistet werden (Details siehe Betriebsvereinbarung, Vertragsmuster bzw. Kollektivvertrag).

Für die Erhöhung dieser Beiträge durch Eigenbeiträge haben sie folgende Möglichkeiten:

oder

Für beide Varianten gilt: Die Leistung von Eigenbeiträgen ist jedenfalls freiwillig!