Hauptinhalt:
Ihr Eigenbeitrag - wählen Sie die Höhe nach Ihren Bedürfnissen
Der Dienstgeber leistet einen laufenden Beitrag in Höhe zwischen 0,75 % und max. 10 % der Bezüge, die in etwa jenen Teilen der Monatsbezüge samt Sonderzahlungen entsprechen, für die Beiträge in die staatliche Pensionsvorsorge geleistet werden (Details siehe Betriebsvereinbarung, Vertragsmuster bzw. Kollektivvertrag).
Für die Erhöhung dieser Beiträge durch Eigenbeiträge haben sie folgende Möglichkeiten:
- Fixbeitrag: der Eigenbeitrag als Fixbetrag in Euro
Legen Sie einen beliebigen Eigenbeitrag in Euro pro Jahr fest, maximal jedoch 1.000,- Euro jährlich (wird in monatlichen Raten von den Bezügen einbehalten). Wichtig: Dieses Modell setzt voraus, dass Sie einen Prämienantrag „Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988“ stellen und diesen Antrag gleichzeitig mit Ihrer Erklärung zur Leistung von Eigenbeiträgen abgeben.
oder
- Variante prozentueller Beitrag: der Eigenbeitrag bemisst sich in Prozent des Dienstgeberbeitrags
mit folgenden Möglichkeiten: 100 %, 75 %, 50 %, 25 %. Ihr Eigenbeitrag passt sich somit dem Beitrag Ihres Dienstgebers und der laufenden Entwicklung der Bezüge an. Wir empfehlen einen Prämienantrag „Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988“ zu stellen und diesen Antrag gleichzeitig mit Ihrer Erklärung zur Leistung von Eigenbeiträgen abzugeben.
Für beide Varianten gilt: Die Leistung von Eigenbeiträgen ist jedenfalls freiwillig!