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Pensionskassenlexikon

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Glossar Zweig 2
Aktuar / Prüfaktuar

Der Aktuar ist ein versicherungsmathematischer Sachverständiger, der den Geschäftsplan erstellt oder dessen Erstellung leitet und die Einhaltung überwacht („interner Aktuar“). Der Prüfaktuar ist ebenfalls ein versicherungsmathematischer Sachverständiger und wird vom Aufsichtsrat jedes Jahr bestellt. Er überprüft unabhängig vom Aktuar die Pensionskasse aus versicherungsmathematischer Sicht („externer Aktuar“).

Anwartschaftsberechtigte/r (AWB)

DienstnehmerInnen, die aufgrund einer Betriebsvereinbarung, eines Vertragsmusters oder eines Kollektivvertrags erfasst sind; also Personen, für die der Dienstgeber Beiträge an die Bundespensionskasse leistet oder geleistet hat, die damit Ansprüche (Anwartschaften) auf künftige Leistungen haben, die aber noch keine Zusatzpension beziehen (können). Anwartschaftsberechtigte (und auch Leistungsberechtigte) sind „Begünstigte“.

Anwartschaftsphase

Zeitraum, in dem die/der Begünstigte noch keine Leistung aus der Bundespensionskasse bezieht.

Asset- und Risikomanagement

Die Vermögensverwaltung (Assetmanagement) beschäftigt sich mit der Veranlagung des Vermögens zur Sicherstellung eines wirtschaftlichen Erfolges. Beim Risikomanagement steht die systematische Erfassung und Bewertung von Risiken sowie die Steuerung von Reaktionen auf festgestellte Risiken im Vordergrund. Beide Managementarten in Kombination gewährleisten eine optimale Vermögensveranlagung.

Benchmark

Ist eine Messgröße für die Performance und den Veranlagungsmix des Vermögens, dabei werden meist marktrelevante Benchmark- bzw. Vergleichsindizes verwendet (zB S&P 500, SToxx 600,…).

Benchmarkindex

Ein Benchmarkindex ist zB ein Börsenindex in einem Aktienmarkt. Es handelt sich um eine Kennzahl für die Entwicklung von ausgewählten Kursen in diesem Markt. Er soll die Entwicklung auf diesem Teilmarkt des weltweiten Finanzgeschehens repräsentativ dokumentieren. Ausgangspunkt für die Berechnung eines Index bildet stets eine ganz bestimmte Basisperiode.

Deckungsrückstellung (= Pensionskapital)

Pensionskapital, das insbesondere der Ermittlung der Pensionsleistungen und erworbenen Ansprüchen und von Unverfallbarkeitsbeträgen dient. Das Pensionskapital wird auf dem persönlichen Konto bei der Bundespensionskasse jeder einzelnen Dienstnehmerin / jedes einzelnen Dienstnehmers und Pensionistin / Pensionisten ausgewiesen und ergibt sich aus Dienstgeber- und allfälligen Eigenbeiträgen der DienstnehmerInnen sowie dem Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (Veranlagungsergebnis und versicherungs­technisches Ergebnis).

Derivate

Derivate sind Finanzinstrumente, deren Preis oder Wert von den Kursen oder Preisen anderer Handelsgüter (zum Beispiel Rohstoffe), Vermögensgegenstände (Wertpapiere wie zum Beispiel Aktien oder Anleihen) oder von marktbezogenen Referenzgrößen (Zinssätze, Indizes) abhängt. Es handelt sich hierbei um Verträge, in denen die Vertragsparteien vereinbaren, einen oder mehrere Vertragsgegenstände zu festgelegten Bedingungen in der Zukunft zu kaufen, zu verkaufen oder zu tauschen, beziehungsweise alternativ Wertausgleichszahlungen zu leisten.

Vereinfacht ausgedrückt sind Derivate an die Entwicklung von Indizes, Ereignissen oder bestimmten Preisen gekoppelte Verträge, die börslich oder außerbörslich abgeschlossen werden.

Diversifikation

Von Diversifikation wird bei Investitionen in Finanzprodukte gesprochen, wenn laufende Spar- oder einmalige Vermögensbeträge nicht vollständig in eine Einzelanlage fließen, sondern auf unterschiedliche Anlageformen (z. B. Wertpapiergattungen wie Aktien, Anleihen, Investmentfonds usw.) sowie in verschiedene Fonds oder Wertpapier-Emittenten verteilt werden (Streuung).

Eigenbeiträge

Beiträge, die DienstnehmerInnen zusätzlich zu den Beiträgen des Dienstgebers leisten können. Sie können im „Prämienmodell“ steuerlich genutzt werden.

Sofern die Zahlung der Eigenbeiträge bereits vor dem 1. Jänner 2016 vereinbart wurde und diese nicht dem Prämienmodell unterliegen, können diese noch bis ins Jahr 2020 im Rahmen des "Sonderausgabenmodells" als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Emittenten

Emittent/Emittentin sind Institutionen, die zum Zwecke der Kapitalbeschaffung Wertpapiere oder ähnliche Urkunden auf den Geld- oder Kapitalmärkten ausgeben oder mit Hilfe eines Bankenkonsortiums ausgeben lassen. Auch die Notenbanken werden bei der Ausgabe von Geld als gesetzlichem Zahlungsmittel gelegentlich als Emittenten bezeichnet.

Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)

Aufsichtsbehörde u.a. der Pensionskassen.

Geschäftsplan

Der Geschäftsplan regelt die Geschäftstätigkeit der Pensionskasse für eine Veranlagungs- und Risikogemeinschaft. Dabei werden die Art und die Ermittlung der Pensionsleistungen und Rechnungsgrundlagen festgeschrieben. Der Geschäftsplan und etwaige Änderungen müssen vom Prüfaktuar und von der Finanzmarktaufsicht genehmigt werden.

Konto bei der Bundespensionskasse

Konto der/des Begünstigten in der Bundespensionskasse. Jede/r Begünstigte erhält einmal jährlich eine Jahresinformation mit einer Aufstellung der Dienstgeber- und Eigenbeiträge, des Pensionskapitals und der erworbenen und unter gewissen Annahmen hochgerechneten zukünftigen Pensionsansprüche. Die Leistungsberechtigten erhalten ebenfalls einmal jährlich eine Jahresinformation.

Leistungsberechtigte/r (LB)

Person, die bereits eine Zusatzpension aus einer Pensionskasse beziehen kann oder diese bereits bezieht.  Leistungsberechtigte (und auch Anwartschaftsberechtigte) sind "Begünstigte".

Liquidität

Der Begriff Liquidität bezeichnet in seiner allgemeinen Bedeutung die Fähigkeit, im Markt ein Wirtschaftsgut schnell gegen ein anderes zu tauschen. Liquidität bezeichnet deshalb auch die Verfügbarkeit über genügend Zahlungsmittel.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko umfasst das Risiko, Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können (Liquiditätsrisiko i.e.S.) und das Risiko, bei Bedarf nicht ausreichend Liquidität zu den gewünschten Konditionen beschaffen zu können (Refinanzierungsrisiko), sowie das Risiko, Geschäfte aufgrund unzulänglicher Markttiefe oder Marktstörungen nicht oder nur mit Verlusten auflösen bzw. glattstellen zu können (Marktliquiditäts­risiko).

Pensionskapital

siehe „Deckungsrückstellung“

Pensionskassenvertrag

Verwaltungsvertrag zwischen der Bundespensionskasse und dem Dienstgeber, der die Rechte und Pflichten zwischen Dienstgeber und Pensionskasse regelt und das Pensionskassenmodell gemäß Betriebsvereinbarung / Vertragsmuster / Kollektivvertrag umfasst.

Performance

Wertentwicklung von Vermögenswerten wie beispielsweise von Aktien oder Anleihen.

Portfolio

Der Begriff Portfolio bezeichnet eine Sammlung von Objekten eines bestimmten Typs. Die Finanzwelt versteht unter Portfolio ein Bündel von Investitionen. Dem Aufbau eines Portfolios geht in der Regel eine umfangreiche Analyse voraus. Ein Portfolio zu besitzen ist in der Regel Teil einer Strategie, die Risiken finanzieller Investitionen durch Streuung (Diversifikation) zu senken.

Prämienmodell (gem. § 108a EStG)

Die Dienstnehmerin / der Dienstnehmer erhält für jährliche Eigenbeiträge bis 1.000,-- Euro eine staatliche Prämie in Höhe von 4,25% (Stand 2024) der Eigenbeiträge. Die Zusatzpension aus den prämienbegünstigten Eigenbeiträgen ist zu 100% steuerfrei. Eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gem. § 108g EStG bleibt davon unberührt. Ein „Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer)“ ist erforderlich.

Private Equity

Private Equity (deutsch außerbörsliches Eigenkapital) ist eine Form des Beteiligungskapitals, bei der die vom Kapitalgeber eingegangene Beteiligung nicht an geregelten Märkten (Börsen) handelbar ist. Die Kapitalgeber können private oder institutionelle Anleger sein; häufig sind es auf diese Beteiligungsform spezialisierte Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Wird das Kapital jungen innovativen Unternehmen bereitgestellt, kann das naturgemäß ein höheres Risiko, aber auch entsprechende Wachstumschancen in sich bergen. Bei dieser Form des privaten Beteiligungskapitals wird oftmals auch vom sogenannten Risikokapital (oder Venture Capital) gesprochen.

Prudent Person Principle

Der Begriff Prudent Person Principle bezeichnet das allgemeine Vorsichtsprinzip.

Rechnungsgrundlagen

Im Geschäftsplan genannte Parameter (Einflussgrößen) betreffend Rechnungszins, rechnungsmäßiger Überschuss und biometrische Wahrscheinlichkeiten.

Rechnungsmäßiger Überschuss

Ein in der Betriebsvereinbarung, im Vertragsmuster, im Kollektivvertrag bzw. Geschäftsplan festgelegter fiktiver Zinssatz. Liegt das tatsächliche Ergebnis über dem rechnungsmäßigen Überschuss, so wird (in der Regel) mit dem übersteigenden Teil die Sicherheitsreserve (=Schwankungsrückstellung) befüllt.

Rechnungszins

Der Rechnungszins ist eine Rechengröße und kein Garantiewert. Er entspricht jenem Ergebnis, das in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft erwirtschaftet werden muss, um zu gewährleisten, dass die Pensionsleistungen der Höhe nach gleich bleiben. Je kleiner der Rechnungszins angenommen wird, desto unwahrscheinlicher ist es, dass sich die Pensionskassenpension verringert.

Schwankungsrückstellung (= Sicherheitsreserve)

Auch als „Sicherheitsreserve“ bezeichnet. Die Schwankungsrückstellung ergänzt das Pensionskapital (Deckungsrückstellung) jeder/jedes Begünstigten und dient der Glättung von jährlichen Ergebnisschwankungen in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft. In ertragsstärkeren Jahren wird diese aufgebaut, um in ertragsschwächeren Jahren Veranlagungsverluste oder Ergebnisse unter dem Rechnungszins ausgleichen zu können. Die genaue Vorgangsweise der Dotierung der Schwankungsrückstellung ist in den §§ 24 und 24a Pensionskassengesetz festgelegt. Sie wird in diesem Pensionskassenmodell global für alle begünstigten DienstnehmerInnen und global für alle PensionistInnen geführt.

Unverfallbarkeitsbetrag

Jener Betrag, der der Dienstnehmerin / dem Dienstnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor Eintritt des Leistungsfalles zusteht.

Unverfallbarkeitsfrist

Wird das Dienstverhältnis vor Erfüllung der Voraussetzungen für eine Leistung beendet, bleiben die Ansprüche aus Eigenbeiträgen erhalten (sie können nicht mehr verfallen, d.h. sie sind „unverfallbar“). Für Dienstgeberbeiträge kann eine Unverfallbarkeitsfrist  bis zu maximal drei Jahren (Stand Jän. 2024) vereinbart sein. Ist in der für Sie geltenden Rechtsgrundlage (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Vertragsmuster) eine solche Frist vereinbart, sind Ansprüche aus Dienstgeberbeiträgen nur dann unverfallbar, wenn bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor Pensionsantritt diese Frist bereits abgelaufen ist. Der Anspruch entspricht – vereinfacht - Ihrem Pensionskapital.

Venture Capital

siehe Private Equity

Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG)

Spezielle Vermögens- und Verwaltungsgemeinschaften in der Pensionskasse. In der VRG werden die Pensionskassenbeiträge gesammelt und gemeinsam veranlagt sowie der versicherungstechnische Risikoausgleich durchgeführt. Eine VRG muss laut Pensionskassengesetz für zumindest 1000 Personen eingerichtet sein. Die Pensionskasse ist als Aktiengesellschaft bilanziell und vermögensrechtlich von der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, die sie verwaltet, streng getrennt. Damit ist dieses Vermögen vor jeglichem Zugriff von Gläubigern der Bundespensionskasse geschützt.

Veranlagungsergebnis

Zum Veranlagungsergebnis gehören insbesondere Zinsen- und Dividendenzahlungen sowie Kursgewinne bzw. –verluste. Zusammen mit dem versicherungstechnischen Ergebnis in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ergibt sich daraus das auf die Konten bei der Bundespensionskasse der DienstnehmerInnen und PensionistInnen wirkende Ergebnis.

Verrentung

Vorgang bei Pensionsantritt, bei dem das auf dem Konto bei der Bundespensionskasse vorhandene Pensionskapital unter Anwendung der maßgeblichen versicherungsmathematischen Parameter in eine lebenslange Pension umgewandelt wird.

Versicherungstechnisches Ergebnis

Vor allem bei der Verrentung werden versicherungsmathematische Wahrscheinlichkeiten (z.B. für Berufsunfähigkeit, Lebenserwartung) einkalkuliert. Abweichungen, die sich in der Realität gegenüber den Annahmen ergeben, stellen das versicherungstechnische Ergebnis (Gewinn oder Verlust) dar.