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Es gibt sehr viele gute Gründe für Eigenbeiträge!
- Zusätzliche Vorsorge für lebenslange Alterspension sowie eventuelle Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitspension
- Nutzung der steuerlichen Vorteile:
- staatliche Prämie für Eigenbeiträge (im "Prämienmodell")
- keine Kapitalertragssteuer auf Veranlagungsergebnisse der Pensionskasse
- steuerfreie (im "Prämienmodell") oder gering besteuerte Zusatzpension
- Jährliche Information über Ihr persönliches Konto bei der Bundespensionskasse
- Eigenbeiträge sind sofort unverfallbar, d.h. Ansprüche aus Eigenbeiträgen bleiben bei Beendigung des Dienstverhältnisses jedenfalls erhalten (Beiträge des Dienstgebers je nach Vereinbarung, aber spätestens nach drei Jahren (Stand Jän. 2024)).
- Eigenbeiträge sind freiwillig und flexibel: Im Unterschied zu Ihrem Dienstgeber können Sie die Beitragszahlung ohne Angabe von Gründen erhöhen, reduzieren oder aussetzen.