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Es gibt sehr viele gute Gründe für Eigenbeiträge!

  • Zusätzliche Vorsorge für lebenslange Alterspension sowie eventuelle Hinterbliebenen- und Berufs­unfähigkeitspension
  • Nutzung der steuerlichen Vorteile:
  • Jährliche Information über Ihr persönliches Konto bei der Bundespensionskasse
  • Eigenbeiträge sind sofort unverfallbar, d.h. Ansprüche aus Eigenbeiträgen bleiben bei Beendigung des Dienstverhältnisses jedenfalls erhalten (Beiträge des Dienstgebers je nach Vereinbarung, aber spätestens nach drei Jahren (Stand Jän. 2024)).
  • Eigenbeiträge sind freiwillig und flexibel: Im Unterschied zu Ihrem Dienstgeber können Sie die Beitragszahlung ohne Angabe von Gründen erhöhen, reduzieren oder aussetzen.