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Was spricht dafür, gerade bei der Bundespensionskasse vorzusorgen?

  • Als betriebliche Pensionskasse zahlt die Bundespensionskasse keine Provisionen – Ihre Einzahlungen werden dadurch nicht geschmälert.
  • Sicherheit des Eigentümers "Republik Österreich": Der Eigentümer Bund steht für höchste Sicherheit und höchste Bonität.
  • Sicherheit wird bei der Bundespensionskasse auch sonst groß geschrieben:
    • Sicherheit durch eine erfahrene Aktuarin (versicherungsmathematische Sachverständige)
    • Prüfung durch unabhängige Prüfaktuarin
    • Prüfung durch unabhängigen Abschlussprüfer
    • Prüfung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde
    • Quartalsweise Sitzungen und Berichte an den Aufsichtsrat
  • Die Veranlagung der Bundespensionskasse darf nur von speziell ausgesuchten Experten durchgeführt werden
  • Die Bundespensionskasse hat eine extrem kostensparende Organisations­struktur. Die gesamte Verwaltung ist an eine spezialisierte Gesellschaft ausgelagert. Daher ist die Bundespensionskasse lediglich als Managementgesellschaft mit zwei Vorständen und wenigen MitarbeiterInnen organisiert.
  • In der Bundespensionskasse wird das Modell der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit gelebt. Der Aufsichtsrat ist paritätisch aus Vertretern des Eigentümers und der Begünstigten (vertreten durch die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) zusammengesetzt. Eine starke Dienstnehmervertretung ermöglicht Mitsprache- und Mitgestaltungs­möglichkeiten in diesem wichtigsten Gremium der Bundespensionskasse.
  • Die Bundespensionskasse ist eine betriebliche Pensionskasse und distanziert sich daher ganz bewusst von jeglichen Wettbewerbszwängen. Ziel der Bundespensionskasse ist, im Interesse der Begünstigten das Pensionskapital bestmöglich zu veranlagen.
  • Gesetzliche Trennung zwischen Pensionskapital in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) und dem Vermögen der Aktiengesellschaft (AG): Selbst für den äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass die Pensionskassen AG insolvent werden würde, hat der Gesetzgeber eine klare Trennung der Vermögenswerte der AG und der VRG festgelegt. Das Vermögen der VRG ist als Sondervermögen anzusehen und vom wirtschaftlichen Schicksal der AG zur Sicherheit vollkommen getrennt.