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Was ist eine Pensionskasse?

Pensionskassen sind privatwirtschaftliche Dienstleistungsunternehmen. Sie setzen für Dienstgeber zusätzliche Pensionszusagen um und sorgen – unter staatlicher Aufsicht – dafür, dass ergänzend zum allgemeinen staatlichen Pensionssystem Zusatzpensionen ausgezahlt werden. Anders als das staatliche Vorsorgesystem basieren die Leistungen aus Pensionskassen nicht auf einem Umlageverfahren, sondern auf dem Kapitaldeckungsverfahren.

Es werden daher jene Leistungen erbracht, die auf Grund von Beiträgen für einen bestimmten Begünstigten finanziert wurden und die sich auf Basis der erwirtschafteten Ergebnisse der Pensionskasse (genauer: der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft) errechnen. Die gesetzlichen Grundlagen (insbesondere Betriebspensions- und Pensionskassengesetz, beide aus 1990) regeln die Rahmenbedingungen für die Modellgestaltung und die organisatorische Tätigkeit.

Diese Dienstleistungsunternehmen sind konzessionspflichtig. Sie verwalten die ihnen anvertrauten Gelder und haben grundsätzlich die Aufgabe, lebenslange Pensionen an die Begünstigen bzw. deren versorgungsberechtigte Hinterbliebene auszuzahlen. Sie unterliegen strengen Auflagen und gelten als besonders sichere Finanzdienstleister. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde überwacht die Geschäftstätigkeit und die Vermögensverwaltung.

Wie funktioniert eine Pensionskasse?

 

Die Basis Ihrer Zusatzpension ist eine Betriebsvereinbarung, ein Vertragsmuster oder ein Kollektivvertrag, der zwischen den DienstnehmerInnen oder der Personalvertretung bzw. Betriebsrat und dem Dienstgeber abgeschlossen wurde.

Die Vertragspartner haben gemeinsam die Bundespensionskasse als Partner für Ihre Zusatzpension gewählt.

Der Dienstgeber hat sich im Rahmen der Verträge zur regelmäßigen Zahlung von Dienstgeberbeiträgen in einer bestimmten Höhe an die Bundespensionskasse verpflichtet. Zusätzlich zu den Dienstgeberbeiträgen können DienstnehmerInnen freiwillige Eigenbeiträge einzahlen. Die Bundespensionskasse verwaltet und veranlagt diese Beiträge und erbringt Leistungen direkt an die Begünstigten bzw. deren versorgungsberechtigte Hinterbliebenen. Die Höhe der (zukünftigen) Zusatzpension ergibt sich - neben weiteren Faktoren wie z.B. dem Pensionsantrittsalter und dem Veranlagungsergebnis - hauptsächlich aus den eingezahlten Beiträgen. Derartige Lösungen werden als „beitragsorientierte Pensionskassenlösungen“ bezeichnet.

Einzahlung durch Dienstgeber und eventuell Dienstnehmer, Veranlagung und Auszahlung von Beiträgen an die Bundespensionskasse.

Die Verwaltung und Veranlagung des Pensionskapitals erfolgt in einer so genannten Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG), die vermögensrechtlich von der Bundespensionskasse getrennt ist. Die Bundespensionskasse veranlagt das Vermögen am Kapitalmarkt und verwaltet die Ansprüche der begünstigten DienstnehmerInnen und der PensionistInnen auf einem persönlichen Konto. Das aus Dienstgeber- und allfälligen Eigenbeiträgen finanzierte Pensionskapital ist Basis für die (zukünftige) Zusatzpension (Kapitaldeckungs­verfahren). Um die Sicherheit in der VRG für das zu verwaltende Vermögen zu gewährleisten, sieht das Pensionskassengesetz (PKG) spezielle Veranlagungsvorschriften sowie vielseitige Kontrollen vor.

Wer ist die Bundespensionskasse?

Die Bundespensionskasse Aktiengesellschaft ist eine betriebliche Pensionskasse gemäß Pensionskassengesetz und steht im Eigentum der Republik Österreich. In der Bundespensionskasse wird das Modell der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit gelebt. Der Aufsichtsrat ist paritätisch aus VertreterInnen des Eigentümers und der Begünstigten zusammengesetzt.

Die Bundespensionskasse übernimmt die Verwaltung und Veranlagung der Pensionskassenmodelle der Beschäftigten im Bereich des Bundes. Ziel der Bundespensionskasse ist, im Interesse der Begünstigten das Pensionskapital bestmöglich zu veranlagen.

Wer sind meine Ansprechpartner für Fragen?

Eine Vielzahl an Antworten finden Sie direkt auf den Internetseiten und in den Informationsunterlagen der Bundespensionskasse.

Für darüber hinausgehende Fragen zu der von Ihrem Dienstgeber eingerichteten zusätzlichen Vorsorge bei der Bundespensionskasse stehen Ihnen Ihr Dienstgeber sowie die MitarbeiterInnen in unserem Servicecenter gerne für Auskünfte und Erklärungen zur Verfügung.

Bundespensionskasse Servicecenter

Traungasse 14-16, 1030 Wien
Mo.- Do. 9.00 h – 16.00 h
Fr. 9.00 h – 14.00 h
per Mail: servicecenter(at)bundespensionskasse.at
oder unter der Telefonnummer 01/503 07 41 – 1990
bzw. Faxnummer 01/503 07 41 – 1955